Verordnungsverbot bei Mangelernährung
Der BVMed ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss zur Stellungnahme zu dem AMR-Entwurf aufgerufen worden. Er kritisiert: In den Richtlinien werde festgelegt, das nur bei bestimmten Ausnahmefällen eine enterale Ernährung verordnungsfähig bleibt. Und dies soll bei genau 23 Gruppen von Erkrankungen der Fall sein. Bei einer reinen Mangelernährung von Patienten soll noch keine Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkasse vorliegen. Obgleich gem. BVMed "die künstliche Ernährung von Patienten in erster Linie darauf abzielt, die Mangelernährung mit Krankheitswert zu behandeln". Und nach neueren Ergebnissen 30% der in Kliniken eingewiesenen Patienten unterernährt sind.
Steigen die Kosten sogar?
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