Verspätete Steueranmeldungen künftig sofort Strafsache
Unternehmern, die ihre Steueranmeldungen unpünktlich abgeben, drohen härtere Zeiten, warnt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV). Denn bei Nachzüglern informieren Finanzämter ab sofort die Strafsachenstelle.
Nach der neuen Verwaltungsrichtlinie (AStBV, hier Nr. 132 Abs. 1 - Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) müssen Finanzämter augenblicklich handeln, wenn ein Unternehmer eine Steueranmeldung nicht pünktlich abgibt, und den Vorgang an die Strafsachenstelle weiterleiten. Damit droht für viele Steuerpflichtige eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens, soder DStV.
Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgeht, so…
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