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Vertragsärzte wollen mitreden

Autor: Cornelia Kolbeck

„Marfan-Sprechstunde zugelassen“, meldete im Oktober das Universitätsklinikum Eppendorf. Von einem „Durchbruch in der Versorgung chronisch Kranker“ war die Rede. Doch es ist auch ein Durchbruch in anderer Hinsicht: Es ist die einzige 116b-Leistung, die in der Hansestadt bisher genehmigt wurde.

§ 116b SGB V bezieht sich auf hoch spezialisierte Leistungen und die Behandlung seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wie Krebs, Mukoviszidose, Aids, Hämophilie, Marfan-Syndrom oder Pulmonale Hypertonie. Seit April dürfen Kliniken solche Leistungen ambulant erbringen, wenn sie von der Gesundheitsbehörde des Landes die Genehmigung erhalten. Doch Zulassungen gibt es bislang kaum. „Wir werden vermutlich erst zu Jahresbeginn weitere Genehmigungen aussprechen“, erklärt ein Sprecher der Hamburger Gesundheitsbehörde. Mit diesem Termin macht die Hansestadt keine Ausnahme. In anderen Ländern ist es ebenso. Dabei liegen bundesweit Hunderte Anträge vor.

Werden…

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