Vertragsärzte wollen mitreden
§ 116b SGB V bezieht sich auf hoch spezialisierte Leistungen und die Behandlung seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wie Krebs, Mukoviszidose, Aids, Hämophilie, Marfan-Syndrom oder Pulmonale Hypertonie. Seit April dürfen Kliniken solche Leistungen ambulant erbringen, wenn sie von der Gesundheitsbehörde des Landes die Genehmigung erhalten. Doch Zulassungen gibt es bislang kaum. „Wir werden vermutlich erst zu Jahresbeginn weitere Genehmigungen aussprechen“, erklärt ein Sprecher der Hamburger Gesundheitsbehörde. Mit diesem Termin macht die Hansestadt keine Ausnahme. In anderen Ländern ist es ebenso. Dabei liegen bundesweit Hunderte Anträge vor.
Werden…
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