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Vom Hirntod zur Organspende

Autor: MW

"Vielleicht werde ich ja 'ausgeweidet', bevor ich richtig tot bin" - diese Befürchtung spukt in den Hirnen so mancher Menschen herum, die sich nicht zu einer Organspende durchringen wollen. Was genau sind die Voraussetzungen zur Organentnahme?

Die Entscheidung, ob ein Mensch hirntot, also irreversibel ohne jede Bewusstseinsleistung ist, wird nicht leichtfertig getroffen. Zwei Ärzte, die nicht dem Transplantationsteam angehören, müssen den Hirntod unabhängig voneinander feststellen. Gekennzeichnet ist der Hirntod durch den Ausfall sämtlicher Hirnstammreflexe einschließlich der Spontanatmung. Um jeden Irrtum auszuschließen, wird der Hirntod durch weitere Verfahren wie Nulllinien-EKG oder Hirnszintigraphie bestätigt.

DSO übernimmt Vermittlung

Ist der Hirntod festgestellt und protokolliert, wird die DSO eingeschaltet. Sie übernimmt die Vermittlung zwischen Spender- und Empfängerklinik und die Information der Angehörigen. Stehen die…

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