Vorfahrt für den Hausärzteverband bei Hausarztverträgen
Auf dem 31. Deutschen Hausärztetag in Berlin bestätigte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, dass die Bundestagsfraktionen von Union und SPD der Gesetzesinitiative der bayerischen Landesregierung zustimmen werden. Demnach soll mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der GKV-Organisationsstrukturen auch der § 73b SGB V geändert werden: Dann müssen die gesetzlichen Kassen bis zum 30.6.2009 eine hausarztzentrierte Versorgung vereinbart haben – und zwar mit einer Gemeinschaft von Hausärzten, die mindestens 50% der Allgemeinärzte einer KV-Region vertritt. Das ist de facto nur der Hausärzteverband. Im Konfliktfall kann ein Schlichter angerufen werden. Sind sich die Partner einig, können weitere…
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