Wann sich die Abschiebung verbietet
Da eine klare Definition des Begriffs "Reiseunfähigkeit" im Ausländerrecht fehlt, rät Hans-Michael Wollenweber, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Bremen, einen Blick auf das Reisevertragsrecht zu werfen. Hier soll ein Reise-rücktritts-Versicherer dann zahlen, wenn der Möchtegern-Urlauber so schwer erkrankt, dass der Antritt der Reise nicht mehr zumutbar ist. Zur Beurteilung der Reisefähigkeit gelte ein "objektiver Maßstab der allgemeinen Lebenserfahrung".
Knochenbruch verhindert Reise
Keine Zweifel Reisefähigkeit bestehen beispielsweise bei Knochenbruch, schwerer Gehirnerschütterung, inneren Verletzungen, der Notendigkeit einer Krankenhausbehandlung oder bei Bettlägerigkeit, solche…
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