Weihnachtsgeld auch in schwierigen Zeiten Pflicht!
Arbeitgeber dürfen das Weihnachtsgeld ihrer Angestellten nicht einfach streichen, auch wenn es unter Vorbehalt gezahlt wurde. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden.
Denn wurde das Geld erst einmal drei Jahre lang in Folge ausgezahlt, hätten die Angestellten einen Anspruch darauf, hieß es. Daran ändert dem Urteil zufolge auch die wirtschaftlich schlechte Situation einer Firma nichts.
Das Gericht gab dabei einem Angestellten recht, der seinen Arbeitgeber verklagt hatte. Er war seit 1963 in dem Betrieb beschäftigt und hatte – wie alle seine Kollegen – jedes Jahr im November Weihnachtsgeld bezogen. Seit 2005 hatte der Arbeitgeber aber bei jeder…
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