Wer definiert, was „bessere Versorgung“ ist?
Dr. S. aus W.:
Ist für die Eröffnung einer Zweigpraxis oder den Eintritt in eine Gemeinschaftspraxis, die in getrennten zulassungsbeschränkten Bezirken, aber im Bereich einer KV liegen (z.B. Praxissitz in der Stadt und Zweigpraxis im Landkreis), die Genehmigung der KV Voraussetzung?
Dr. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht, Frankfurt:
Eine überörtliche Gemeinschaftspraxis muss vom Zulassungsausschuss genehmigt werden, für die Zweigpraxis ist die KV zuständig. Die überörtliche Gemeinschaftspraxis muss zwar vom Zulassungsausschuss genehmigt werden, es besteht aber ein Anspruch auf Genehmigung, wenn die Versorgung der Versicherten nicht beeinträchtigt wird oder landesrechtliche Vorschriften…
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