Wie können wir trotzdem einen weiteren Partner einbinden?

Autor: Ahlgrimm, Schade

Einen neuen Partner trotz Zulassungssperre in die Gemeinschaftspraxis aufzunehmen, ist problematisch. Bleibt nur das Jobsharing, oder bietet das VÄndG neue Möglichkeiten?

Dr. H. L., Internist in W.:

Wir sind zwei nichtinvasiv arbeitende Kardiologen in Gemeinschaftspraxis. Der Bezirk ist für fachärztliche Internisten gesperrt. Vorhaben: Aufnahme eines dritten invasiv arbeitenden Kardiologen. Gibt es hier mit dem VÄndG neue Möglichkeiten (Jobsharing ist wegen der Abrechnungsgrenze uninteressant). Muss der neue Kardiologe unbedingt einen weiteren Kassenarztsitz erwerben?


Hans-Joachim Schade, Rechtsanwalt, Wiesbaden, und Detmar Ahlgrimm, Ressortleiter Wirtschaft, Redaktion Medical Tribune:

Derzeit bliebe wegen der Zulassungssperre tatsächlich nur das Jobsharing. Es sei denn, angesichts der Versorgungssituation am Ort hätte ein Antrag auf Sonderbedarfszulassung…

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