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Wie viel darf ein Hausarzt trinken?

Autor: Diana Niedernhöfer

Ein Arzt muss in der Sprechstunde und im Notdienst stocknüchtern sein. Aber nach Feierabend darf er sich ruhig mal „ein Gläschen“ gönnen – das bringt die Zulassung nicht ins Wackeln.

Das Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein hat entschieden: Ein Mediziner muss bei der Arbeit einen Blutalkoholwert von 0,0 Promille aufweisen. Alkohlmissbrauch außerhalb des Berufes tangiert diese Bestimmung nicht – anderes wäre es, wenn eine Alkoholabhängigkeit vorliegen würde.

Von anderem Arzt „verpetzt“

Konkret ging es um einen niedergelassenen praktischen Arzt, dem wegen seines Alkoholmissbrauchs die Zulassung entzogen worden war. Der Zulassungsausschuss hatte den Niedergelassenen nach dem „Tipp“ eines Kollegen von einem Amtsarzt untersuchen lassen. Dieser bestätigte die Vorwürfe: Der Blutwert lasse darauf schließen, dass der Niedergelassene täglich 60 Gramm Alkohol zu sich nehme,…

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