Zank um Honorarreform 2011/2012: KBV gegen Kassen, KV gegen KV
Mit dem Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetz hatte das Bundeskabinett das Spielfeld abgesteckt, innerhalb dessen „die Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung für die Jahre 2011 und 2012“ ausgefochten werden muss: Einheitliche 0,75 % lineare Anhebung für den erhöhten Verhandlungsbedarf der Patienten, plus Budgets für extrabudgetäre und neue Leistungen, plus Summe X zur asymmetrischen Verteilung an die KVen – letzteres mit dem Ziel vor Auge, eine schrittweise Konvergenz der Vergütungen herbeizuführen.
Mit der staatlich verordneten Morbiditätssteigerung von 0,75 % wurde einem der bisherigen Streitpunkte sein Konfliktpotenzial genommen. Hauptaufgabe des Erweiterten…
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