Ziffer 6a neben Hausbesuch
Hausärzte erhalten für diese umfassende Untersuchung im Rahmen der sog. „allgemeinen Heilbehandlung“ 8,29 Euro, die D- und H-Ärzte im Rahmen der „besonderen Heilbehandlung“ 10,31 Euro. Es handelt sich bei der 6a um die Leistung entsprechend der alten Nr. 6 – nur eben neben einem Hausbesuch und viel niedriger bewertet (für die Nr. 6 bekommen Hausärzte 28,35 Euro und D- und H-Ärzte 35,28 Euro).
Was das soll? Bisher haben die BGen die Nr. 6 in der Regel neben Besuchen gestrichen. Mit der Begründung, dass die Besuche ja schon eine Beratungs- und Untersuchungsleistung beinhalten. Formell ausgeschlossen war die Nebeneinanderberechnung aber nicht. Nun wird durch eine Anmerkung hinter den…
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