Zu viel Arbeitszeit angegeben?
Eine Mitarbeiterin klagte gegen die fristlose Entlassung durch ihren Arbeitgeber. Dieser hatte bemerkt, dass die Frau bei ihren handschriftlichen Arbeitszeiterfassungen ziemlich geflunkert hatte: An einem Tag beispielsweise hatte sie sechs Stunden Arbeitszeit aufgeschrieben, obwohl sie an diesem Tag gar nicht im Unternehmen anwesend war. Auch an anderen Tagen gab es Angaben über nicht geleistete Arbeitszeiten zwischen 0,5 und 4,5 Stunden.
Vor den Richtern des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz entschuldigte die Frau ihr Verhalten damit, dass sie im Unternehmen gemobbt worden sei, was bei ihr zu einer psychischen Destabilisierung geführt habe. Das sei auch der Grund dafür, dass sie sich…
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