Abgesenkter Steigerungssatz?
Gemeinschaftspraxis
Peter Roderer, prakt. Arzt,
Dr. Gerd Riedel,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Geiselhöring:
Uns wurde von der Postbeamtenkrankenkasse B die Berechnung des EKGs, GOÄ-Nummer 651, auf den 1,5-fachen Satz gekürzt mit der Begründung, dies sei keine ärztliche, sondern eine medizinisch-technische Leistung. Unseres Erachtens ist das EKG durch die Interpretation eine ärztliche Leistung – sonst wäre ja alles „medizinisch-technisch“.
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