Ärzte ab 68 Schrott
Eine europäische Richtlinie verbietet Diskriminierung wegen Alters. Wegen des Schutzes der Versicherten und der Chancenwahrung für jüngere Ärzte – und damit durch die Jüngeren neuere Medizin-Erkenntnisse in die KV-Versorgung kommen – ist die „Zwangspensionierung“ für Kassenärzte laut Bundessozialgericht (BSG) aber zulässig.
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