Ärzte müssen wieder tiefer in die Tasche greifen
Keine geringere Instanz als das Bundessozialgericht nimmt den Ärzten jetzt die Möglichkeit, sich auch in geringerem Umfang gegen das Risiko der Lohnfortzahlung bei Erkrankung einer Helferin abzusichern. D.h., auch der Umlagesatz an die Krankenkassen, über die die Versicherung läuft, wird teurer.
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