Akupunktur neben Injektionen berechnen?

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Frage von Dr. Hans-Philipp Hitzler,
Dr. Andreas Wilk,
Fachärzte für Orthopädie,
Bochum:

Eine private Krankenversicherung schreibt uns, dass die Ziffern 255 GOÄ und 490 GOÄ in Kombination mit der Ziffer 269a GOÄ (Akupunkturbehandlung) nicht berechnungsfähig sind. Es handelt sich hierbei aber um die Behandlung verschiedener Erkrankungen: Die Ziffern 255 und 490 wurden eingesetzt bei Gonarthrose rechts, und die Akupunkturbehandlung wurde wegen chronischen Schmerzsyndroms bei Zervikalsyndrom durchgeführt. Ist die Stellungnahme der Krankenversicherung rechtens?

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