Alle Praxisbudgets werden neu berechnet
Die seit 1997 geltenden Praxisbudgets müssen bis
zum 1.1.2003 unter Berücksichtigung möglichst aktueller Daten über die Praxiskosten neu berechnet und geändert werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts. Damit wird sich in wenigen Monaten der Abrechnungsspielraum der Arztgruppen drastisch verändern. Die neue Entwicklung könnte nebenher dem sog. „EBM 2000 plus“ endgültig den Todesstoß versetzen.
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