Amtsapotheker mit 150 € füttern?
Frage von Guido Falkenberg,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Düsseldorf:
Der Amtsapotheker der Stadt Düsseldorf forderte unsere BTM-Rezept-Durchschläge nebst Dokumentation des Verbleibs von praxisbezogenen BT-Medikamenten an. Für seine Arbeit erhielten wir eine Kostennote über 150 € nach der Gebührenordnung des Landes NRW. Wieso muss der Amtsapotheker von Ärzten bezahlt werden und nicht vom Staat oder von den Kassen?
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