Anzeigepflicht für den Arzt!

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Wenn ein Arzt in seiner Praxis Arzneimittel „herstellt“ – also z.B. zwei Fertigarzneimittel in einer Spritze mischt, eines in eine Infusionslösung gibt, eine Eigenblut-injektion vornimmt oder aber vom Patienten mitgebrachte Substanzen bei der Allergietestung einsetzt – dann muss er das neuerdings der zuständigen Regierungsbehörde anzeigen, deren Aufsicht die Herstellung nun unterliegt.

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