Arzt aus dem Schneider?

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:

Frage von Konrad Urbaniak,
praktischer Arzt,
Velbert:

Zu Ihrem Beitrag „Kasse zweifelt Klinik-Einweisung an - Muss ich haften?“ in MT Nr. 26/2001, Seite 36, habe ich folgende, ergänzende Frage: Warum muss gerade der einweisende Kassenarzt die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung nachweisen? Hierzu verweise ich auf den § 39 (1) SGB V, der die Notwendigkeit der stationären Aufnahme von der Prüfung „durch das Krankenhaus“ abhängig macht. Ist damit der einweisende Kassenarzt nicht im Wesentlichen gewissermaßen „aus dem Schneider“?

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