Arzt muss Kartei rausgeben
Als eine Krankenversicherung ihrem Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz für eine eingereichte Arztrechnung gewähren wollte, beantragte der Versicherungsnehmer die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Voraussetzung dafür war aber, dass der Arzt dem Sachverständigen seine Krankenunterlagen zur Verfügung stellte. Dazu wurde gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängt.
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