Arzt zufällig am Unfallort: Arzthaftung greift laut Gericht nicht!
Kommt ein Arzt zufällig an einem Unfallort vorbei und leistet Erste Hilfe, kann er bei Behandlungsfehlern nicht nach dem strengeren Arzthaftungsrecht haftbar gemacht werden. Vielmehr gelten die juristischen Bedingungen wie für jeden Ersthelfer, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München. Damit entfällt auch die gefürchtete Beweislastumkehr.
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