Pandemie

Pandemie: Atteste für Corona-Impfung

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Für dieses Attest müssen keine Details angegeben werden. Eine formlose Bescheinigung, dass eine entsprechende Erkrankung besteht, ist nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums ausreichend.

Niedergelassene Ärzt:innen sollen bezüglich der Corona-Impfungen Patienten, die zur Risikogruppe gehören, ein Attest über deren Impfanspruch ausstellen.

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