Aus für Steuerspar-Trick

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Für Ärzte lässt sich der Gewinn leichter per Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln als durch Bilanzierung. Doch bei Gründung einer Gemeinschaftspraxis konnte der Wechsel zur Bilanzierung bisher Steuervorteile bringen. Nun versagt ein Urteil des BFH diese Vorteile: Zumindest wenn eine Einzelpraxis zu Buchwerten eingebracht wird, darf der Übergangsgewinn nicht mehr auf mehrere Jahre verteilt werden.

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