Aut idem gefährdet Arzneimittelsicherheit

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Ärzte, die keine Substitution in der Apotheke wollen, sollten auch dann Aut idem auf dem Rezept ausdrücklich ausschließen, wenn sie im unteren Preisdrittel verordnet haben. Das riet der Arzt- und Pharmarechtler Rechtsanwalt Herbert Wartensleben niedergelassenen Kassenärzten auf dem 109. Internisten-Kongress in Wiesbaden. Zwar sei der Austausch bei preisgünstiger Verordnung (unteres Drittel) ohnehin verboten, jedoch würden immer wieder Fälle bekannt, in denen Apotheker dies missachteten.

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