Azubi nur nach Tarif bezahlen?

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
|Lesezeit: 1 Min

Frage von Dr. Karl Winkler,


Internist,


Mainz:

Die Bezirksärztekammer Rheinhessen steht auf dem Standpunkt, dass Auszubildende nach deren Mustervertrag und der darin enthaltenen Anbindung an den Tarifvertrag für Arzthelferinnen zu beschäftigen seien. Ich bin nun aber nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AAA). Kann ich die Bezugnahmen auf den Tarifvertrag somit einfach streichen?

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