Bei Auszug Investition verloren?
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Im Mietvertrag habe ich mir 1999 die Genehmigung zum Umbau der Praxis geben lassen und dafür zirka 50 000 Euro investiert. Über eventuelle Rückbaumaßnahmen bei Auszug wurde nichts vereinbart. Kann der Vermieter nach Ablauf des Mietvertrags oder bei vorzeitigem Auszug die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Umbau verlangen? Müsste ich die vollen Kosten tragen? Eigentlich müsste doch eher ich einen Ausgleich für die Investitionen bekommen. Mittlerweile ist das Verhältnis zu meinem Vermieter deutlich getrübt.
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