Bei Depressiven mit Nr. 19?
Frage von Dr. Udo-R. Neumann,
Arzt für Neurologie und Psychiatrie,
Viersen:
Die KV Nordrhein behauptet, die Ziffer 19 sei nur möglich bei Patienten mit Hör- oder Sprachverlust, also nicht bei depressiven oder schizophrenen Patienten. Wenn die Ziffer 19 angesetzt werde, sei die Störung offenkundig so massiv, dass dann kein reintegrierendes Gespräch nach Ziffer 822 angesetzt werden könne. Dazu sei der Patient dann ja nicht in der Lage. Auf meine Argumentation, dass es z.B. bei einem manischen oder akut psychotischen Patienten sehr wohl vorstellbar und nötig ist, die Angehörigen gemäß Ziffer 19 mit einzubeziehen und dass nach Abklingen der akuten Phase reintegrative Gespräche nach 822 erforderlich sind, ging man überhaupt nicht ein.
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