Bei Eigenbedarf: Arztausweis reicht nicht mehr
Seit Anfang des Jahres müssen auch Ärzte, die sich für den Eigenbedarf ein verschreibungspflichtiges Medikament in der Apotheke besorgen wollen, dafür ein Rezept vorweisen. Die Vorlage des Arztausweises reicht nicht mehr aus. Außerdem sind dem Pharmazeuten bei Verordnungen für Patienten telefonisch mitgeteilte Korrekturen oder Konkretisierungen einer unklaren Verordnung nicht mehr zulässig.
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