Berufsunfall nach GOÄ abrechnen?
Frage von Dipl.-Med. Ulrich Janert,
Arzt, Chirotherapeut,
Berlin:
Zur Zeit behandle ich einen Patienten mit berufsbedingter Radiusfraktur, die er sich in der Schweiz zuzog. Laut Baseler Versicherung soll ich nach Ersatzkassengebührenordnung (EGO) abrechnen, mithin nach EBM - und zwar direkt mit ihr als Sachleistung. Warum nicht nach der GOÄ? Wenn nach der EGO - mit welchem Punktwert (10 Pf.)?
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