Besondere Qualität soll sich lohnen

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Für besondere Qualität sollen Vertragsärzte ab 2009 mehr Honorar bekommen. Das Vorbild „Bayern-Modell“ hat der Gesetzgeber jetzt für die anstehende EBM-Reform in den neuen § 136 Abs. 4 SGB V übernommen, bestätigt Franz Knieps, engster Vordenker von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt.

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