Besuche im Heim besser bewertet
Der EBM-Bewertungsausschuss hat für Hausärzte wichtige Abrechnungsbestimmungen rückwirkend zum 1. Juli geändert. So ist das Aufsuchen von Patienten im Altenheim als Besuch und nicht mehr als Visite abzurechnen. Das Ansetzen von Komplexen wird einfacher, und für die Transportbegleitung gibt es eine eigene Abrechnungsziffer. Und der völlig unzumutbare Notfalldienst-Konsultationskomplex wird nach Zeiten differenziert aufgewertet.
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