BGH: Arzt und Betreuer dürfen entscheiden
Eine künstliche Sondenernährung ist „ein Eingriff in die körperliche Integrität“, dem der Patient zustimmen muss. „Das Recht des Patienten zur Bestimmung über seinen Körper macht Zwangsbehandlungen, auch wenn sie lebenserhaltend wirken, unzulässig“, heißt es in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.
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