Bindend für Abrechnung?
Frage von Dr. Dr. Herbert Mück,
Facharzt für psychotherapeutische Medizin, Sportmedizin,
Köln:
Die KV hat meine Honorarabrechnung „korrigiert“, indem sie die Abrechnung der EBM-Ziffer 870 (Probatorische Sitzung) neben den Ziffern 860 (Psychodynamischer Status) bzw. 861 (Vertiefte Exploration) ausschloss. Sie beruft sich dabei auf einen mir nicht bekannten „Interpretationsbeschluss“ der KBV. Ich vertrete die Ansicht, dass der EBM alle Ausschlüsse erschöpfend ausdrücklich aufgezählt hat (Beispiel: 847, 849, 851) und dass weitere Ausschlüsse nicht durch die Hintertür von „Interpretationsbeschlüssen“ eingebracht werden können.
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