Bundesausschuss zieht die Therapiebremse
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat eine knappe Liste von nicht verschreibungspflichtigen Arzneien vorgelegt, die künftig noch in der GKV erstattungsfähig sein sollen. Bisher ist es nur ein Entwurf, entschieden ist noch nichts. In ersten Reaktionen wird allerdings kritisiert,
dass der Ausschuss die gesetzliche Vorgabe missachte, wonach
„der therapeutischen Vielfalt Rechnung zu tragen“ ist.
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