Cannabis-Legalisierung: Was kommt auf die Hausärzte zu?
Die Teillegalisierung von Cannabis kommt, das hat der Deutsche Bundestag am 23. Februar 2024 beschlossen. Anbau, Besitz und Konsum der Droge sollen damit – unter bestimmten Bedingungen – für Volljährige erlaubt sein. Nach wie vor wird über das Cannabisgesetz der Ampelregierung kontrovers diskutiert.
Das Gesetz sei mit heißer Nadel gestrickt und gehe in vielen Punkten weit an der Realität vorbei, kritisiert Erik Bodendieck in dieser Folge von O-Ton Allgemeinmedizin. Er ist Suchtmediziner, Präsident der Landesärztekammer Sachsen (SLÄK) und Co-Vorsitzender des Ausschusses „Sucht und Drogen“ der Bundesärztekammer (BÄK).
Auch Prof. Dr. Maximilian Pilhatsch, Chefarzt an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an den Elblandkliniken in Radebeul und dazu Leiter der Suchtambulanz am Uniklinikum in Dresden, hat angesichts der kommenden Freigabe von Marihuana und Haschisch große Bedenken. Beide Ärzte sehen insbesondere den Kinder- und Jugendschutz ausgehöhlt. Mit Blick auf Präventionsangebote können sie so gut wie keine Fortschritte durch das Gesetz feststellen.
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Tobias Stolzenberg
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