Darf ich sie der Pflegekasse geben?
Frage von Dr. Welf Dieterich, Facharzt für Allgemeinmedizin, Sportmedizin, Betriebsmedizin, Rheinfelden:
In der Medical Tribune-Ausgabe vom 5.2.1999 antwortet Maximilian Guido Broglie unter der Rubrik „Praxisführung und Geld“ auf eine Anfrage, daß von niedergelassenen Ärzten Fremdbefunde wie Berichte von Krankenhäusern, Kurkliniken und Facharztberichten Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst nicht übermittelt werden dürfen aus datenschutzrechtlichen Regelungen. Meine Frage nun an Herrn Fachanwalt Broglie: Dürfen wir auch den Pflegekassen solche Unterlagen nicht überlassen? Die Pflegekassen treten ja häufig mit diesbezüglichen Wünschen an uns heran, um die Pflegebedürftigkeit beurteilen zu können.
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