Darf ich werben?
Frage von Dipl.-Med. Lutz Dittrich
Chirurg
Freiberg:
Der Gesetzgeber hat entschieden, daß die Durchführung von Piercings eine ärztliche Handlung sein soll. In zunehmendem Maße kommen Anfragen, ob das in meiner Praxis durchführbar wäre. Hinsichtlich der schlechten Entwicklung der Honorarsituation bin ich prinzipiell gewillt. Mich interessiert die Verbuchung der Einnahmen. Ist es einfach möglich, das Honorar als Praxiseinnahme zu verbuchen und als Praxisgewinn steuerlich zu berücksichtigen? Oder muß ein Gewerbe angemeldet werden? Wie sieht es mit der Werbemöglichkeit für den neuen Tätigkeitszweig aus? Ich könnte mir vorstellen: „Piercings von Arzt gestochen, Tel.xa0...“ Damit könnte vielleicht das Werbeverbot für eigentliche ärztliche Leistungen nicht getroffen werden.
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