Datenschützer gegen „Freibrief“ der PKV
Die Praxis der Privaten Krankenversicherung (PKV), Vertragsabschlüsse nur bei unbegrenzter Entbindung aller Ärzte von der Schweigepflicht durch den Kunden zu tätigen, steht auf dem Prüfstand. Staatliche Datenschützer halten Blankovollmachten der Assekuranz für rechtswidrig. Ärzte können mit einfachen Maßnahmen verhindern, zwischen die Fronten zu geraten.
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