Dem Fiskus mit GmbH ein Schnippchen schlagen?
Frage von Dr. P. H. aus W.:
Meine Arztpraxis befindet sich in meinem eigenen Haus. Wie kann ich es wirtschaftlich und steuerlich so gestalten, dass diese nicht in das Betriebsvermögen wechselt und ich nach einer Praxisaufgabe die Räumlichkeiten nicht als „Privatentnahme“ zu versteuern habe? Da ich geschieden bin, gibt es keinen Ehepartner, von dem ich die Praxis mieten könnte. Sollte ich eine GmbH gründen? Oder gibt es andere Gestaltungsmöglichkeiten? Muss man in dem beschriebenen Fall das von versteuertem Geld erworbene Grundstück und Haus noch einmal komplett versteuern, oder muss nur ein Wertsteigerungsgewinn versteuert werden?
Loggen Sie sich ein
Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!