Den Fiskus beteiligen?
Frage von Dr. E. R. aus K.:
Im Dezember 1998 habe ich meine Praxis an einen Kollegen abgegeben. Ich erhielt dafür den ideellen Wert von 40xa0000 DM. Meine Praxisräume und das Inventar wurden nicht übernommen. Der Kollege hat größere Räume angemietet. Damals hieß es, dass diese 40xa0000 DM nicht als Praxisgewinn behandelt würden. Nun fordert das Finanzamt 8000 DM, da der Betrag als steuerpflichtige Einnahme gebucht würde. Daher bitte ich Sie um Ihre Stellungnahme.
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