Der letzte Zug am Tresen
Aus für den blauen Dunst – das gilt nun auch für Gaststätten und Kneipen in Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Damit besteht in allen Bundesländern ein Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten. Bis auf einige Ausnahmen – denn in speziellen Raucherräumen und in den Eckkneipen einiger Bundesländer gilt das Verbot vorläufig nicht. Bis – vielleicht – das Bundesverfassungsgericht eine einheitliche Linie vorgibt.
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