Der „vorletzte Wille“ sollte erkennbar sein
Seit drei Jahren stockt der Versuch von nunmehr zwei Bundesregierungen, Patientenverfügungen gesetzlich abzusichern. Wer eine solche Verfügung für den Fall zu Papier bringen will, dass er nicht mehr über ärztliche Behandlungen entscheiden kann, sollte sich davon nicht abhalten lassen.
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