Wann Passagiere am Boden bleiben sollten
Die Verhältnisse in der Kabine eines Flugzeugs ähneln denen im Hochgebirge auf ca. 2.500 m Höhe. Das führt im Körper zu verschiedenen physiologischen Reaktionen, die Gesunde gut verkraften. Bei manchen Vorerkrankungen kann es aber kritisch werden.
An Bord sinkt der O2-Gehalt in der Luft von 21 % auf 15 %, die Sättigung auf 90–93 %, erklärte Dr. Sven-Karsten Peters vom Medizinischen Dienst der Lufthansa AG Frankfurt. Die Folgen sind eine milde Hypoxie, leichte Hyperventilation sowie eine steigende Herzfrequenz, der Blutdruck bleibt dagegen stabil. Außerdem dehnen sich unter fallendem Druck Gase aus. Das kann im Falle von Lufteinschlüssen im Körper zu Problemen führen, z. B. bei intraokulären Luftplomben nach Netzhautverschlüssen, einem nicht vollständig resorbierten Pneumothorax oder einem Ileus. Die Luftfeuchtigkeit im Flugzeug liegt bei 15 %, d. h., die Schleimhäute trocknen aus, auf Langstreckenflügen kann es zur Exsikkose kommen. Manche Passagiere entwickeln hypostatische Ödeme.
Hochkontagiöse schwere Infektionen, akute psychiatrische Leiden sowie dekompensierte kardiale oder pulmonale Erkrankungen führen im Allgemeinen direkt zu einem Flugreiseverbot. Frauen mit unkomplizierten Schwangerschaften dürfen bis zur 36. Schwangerschaftswoche (SSW) fliegen, ab der 28. SSW empfiehlt es sich, ein Attest der behandelnden Gynäkologinnen und Gynäkologen mitzuführen. Bis Ende der 28. SSW werden Frauen mit komplizierten oder Mehrlingsschwangerschaften an Bord gelassen.
Herzkrank fliegen oder nicht
Bei stabiler asymptomatischer KHK oder stabiler Angina pectoris spricht unter konsequenter Medikamenteneinnahme prinzipiell nichts gegen den Flug. Die Tauglichkeit orientiert sich i. d. R. an der Klassifikation der Canadian Cardiovascular Society (CCS). Bei den Schweregraden I und II, also Symptome bei moderater bis schwerer körperlicher Belastung bzw. leichter Einschränkung von Alltagsaktivitäten, besteht kein Handlungsbedarf. Im Falle von Grad III – Beschwerden schon bei leichter körperlicher Belastung bzw. deutliche Einschränkung der alltäglichen Aktivität – sollte man einen Mobilitätsassistenten und eine Sauerstoffgabe während des Fluges in Betracht ziehen, Personen mit Grad IV, d. h. mit Symptomen bereits in Ruhe, wird geraten, die Flugpläne zu verschieben oder in Begleitung von medizinischem Personal zu reisen.
Wenn ein Abfall der SpO2 auf unter 90 % zu erwarten ist, sollte die Indikation zur Sauerstofftherapie generell großzügig gestellt werden, betonte Dr. Peters. Nach einer gewöhnlichen Herzkatheteruntersuchung kann man im Allgemeinen 24–48 Stunden später wieder an Bord gehen, wurde dabei aber interveniert (perkutane transluminale Koronarangioplastie), verlängert sich das Intervall auf 72 Stunden.
Nach erlittenem Herzinfarkt gilt:
nach 72 Stunden flugreisefähig bei niedrigem Risiko: < 65 Jahre, Erstereignis, volle Revaskularisierung, EF > 45 %, keine weiteren Interventionen/Komplikationen
nach zehn Tagen flugreisefähig bei mittlerem Risiko: EF > 40 %, keine Herzinsuffizienz/Ischämie/Arrhythmie, keine weiteren Interventionen
nicht flugreisefähig bei hohem Risiko: EF < 40 %, Zeichen der Herzinsuffizienz, weitere Interventionen vorgesehen, Device nötig
Wenn sich die Gesamtsituation stabilisiert hat, kann im Einzelfall anders entschieden werden.
Was die Herzinsuffizienz angeht, sind Patientinnen und Patienten in den NYHA-Stadien I und II flugreisetauglich. Menschen mit NYHA III sollten mit Sauerstoff und evtl. betreut durch medizinisches Personal an Bord gehen, bei NYHA IV wird individuell entschieden und möglicherweise eine Arztbegleitung empfohlen. Nach dekompensierter Linksherzinsuffizienz mit Restitutio müssen Betroffene sechs Wochen warten, ehe sie unbegleitet wieder fliegen dürfen.
Empfehlungen für Lungenkranke
Bei Lungenkranken sind mit folgenden Werten auf Meeresniveau keine Probleme zu erwarten: PaO2 > 70 mmHg, SpO2 > 95 %, FVC > 3 l und FEV1 > 50 %. Liegen sie darunter, kann man einen Hypoxie-Provokationstest erwägen, evtl. ist ein Flug unter O2-Gabe möglich.
Als weitere kritische Zeichen nannte Dr. Peters:
Gehstrecke unter 100 m
bei bestehender O2-Substitution therapiefreie Intervalle von höchstens einer Stunde
Beeinträchtigung der Atemhilfsmuskulatur
Hyperventilation am Boden
scheinbar normaler PCO2 bei bekannter Hyperkapnie
Nicht flugreisetauglich sind Patientinnen und Patienten, die bereits am Boden mehr als 4 l O2/min. benötigen oder bei bestehender Globalinsuffizienz unter O2-Gabe einen Anstieg des PaCO2 > 5 mmHg aufweisen (Ausgangswert > 45 mmHg). Menschen mit bekannter pulmonaler Erkrankung sollten in jedem Fall stabil eingestellt sein und ihre Medikamente im Handgepäck mit sich führen.
Thrombose und Embolie: Risiken an Bord
Nach einer Stunde Sitzen steigt allgemein das Risiko für eine Thrombose. Wer eine bekannte Neigung dazu oder ein entsprechendes Ereignis in der Anamnese hat, sollte auf ausreichend Flüssigkeit und Bewegungsübungen während des Fluges achten, auf Alkohol verzichten und Kompressionsstrümpfe tragen. Bei Z. n. Thrombose sollte man für Langstreckenflüge (> 6 Stunden) eine Prophylaxe erwägen.
Mit einer akuten tiefen Beinvenenthrombose verbietet sich eine Flugreise. Bei Symptomfreiheit, ausreichender Antikoagulation und fehlender Rechtsherzbelastung kann es nach zwei bis vier Wochen wieder losgehen. Nach einer Lungenembolie müssen mindestens fünf Tage bis zu einem Flug verstreichen, außerdem gelten folgende Voraussetzungen: stabile Antikoagulation, PaO2 > 70 mmHg bei Raumluft und keine Anzeichen für eine Rechtsherzbelastung. Eine O2-Gabe während des Fluges kann man in Betracht ziehen.
Mit Magen-Darm-, Augen- oder HNO-Problemen fliegen
Bei einer infektiösen Diarrhö wird ein symptomfreies Intervall von 48 Stunden gefordert, ehe wieder ein Flugzeug betreten werden darf. Nach einer Magen-Darm-Blutung gilt eine Karenzzeit von zehn Tagen, ggf. lässt sie sich verkürzen, wenn die Quelle versorgt ist und kein relevantes Risiko für eine erneute Blutung besteht. Der Hb sollte bei mindestens 8,5 g/dl mit steigender Tendenz liegen. Was operative Eingriffe im Bauchraum betrifft, nannte Dr. Peters folgende Fristen:
Diagnostische Laparoskopie: nach einem Tag
Offene Appendektomie/Herniotomie: nach fünf Tagen
Offene große Operationen: nach zehn Tagen
Patientinnen und Patienten nach Katarakt- oder Laser-OP dürfen nach einem Tag wieder an Bord, nach Glaukom-OP oder Hornhauttransplantation sollten fünf bis sieben Tage vergehen. Menschen mit einer Otitis media oder einer Sinusitis können während der Landung Probleme beim Druckausgleich bekommen. Wer einen Eingriff im HNO-Bereich hinter sich hat, sollte sich – vor allem wegen des Druckausgleichs – eine Freigabe von demjenigen geben lassen, der operiert hat. Nach Barotrauma wird eine Pause von sieben Tagen empfohlen, 10–14 Tage sollte sie wegen der Nachblutungsgefahr nach Tonsillektomie betragen.
Fliegen nach neurologischen Ereignissen
Wer eine TIA erlitten hat, darf bei unkompliziertem Verlauf frühestens zwei Tage später an Bord gehen, ansonsten spätestens nach etwa zwei Wochen, wenn eine Abklärung erfolgt ist. Mit fünf bis 14 Tagen rechnet man nach einem Schlaganfall, meist wird eine O2-Gabe und Begleitung durch medizinisches Personal empfohlen. Menschen mit einer Epilepsie dürfen bei guter medikamentöser Einstellung nach 24 Stunden Anfallsfreiheit ins Flugzeug, handelte es sich um ein Erstereignis, sollte ein Arzt mitreisen.
Abschließend riet Dr. Peters dazu, frühzeitig mit dem Medical Clearing Center der Airline Kontakt aufzunehmen, wenn sich jemand zur Klärung einer Flugreisetauglichkeit vorstellt. Und allgemein gilt: Sie beraten, die Fluggesellschaft entscheidet.