Die muß er bezahlen

Erschienen am: 
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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 2 Min

Frage von Dr. Horst Todt
Arzt für Allgemeinmedizin
Leck:

Unsere Gemeinde hat den Mitarbeitern eine Bescheinigung über die Zeitangabe beim Arztbesuch abverlangt, mit folgendem Satz, den wir unterschreiben müssen: „Diese Behandlung war zwingend während der Arbeitszeit geboten.“ Aus Protest, um weitere Bescheinigungen solcher Art vermeiden zu helfen, habe ich eine Gebühr von 15 DM erhoben. Meiner Meinung nach ist der obige Satz mit einem kleinen Gutachten gleichzusetzen. Die Gemeinde hat jedoch in einer Sitzung beschlossen, keine Zahlung zu leisten. Wie soll ich mich in dieser Angelegenheit verhalten?

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