Direkt nach EBM abrechnen?

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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 3 Min

Frage von Dr. D. F., Hautärztin, Allergologie:
Wie kann ich die Versendung eines Erstrezeptes berechnen, wenn nach mehrwöchiger Stuhlbebrütung auf Grund des Ergebnisses eine Therapie notwendig wird und der Patient nicht wieder einbestellt wird. Kann ich den Versand von Allergiepässen und schriftlichen Hinweisen zur Erkrankung abrechnen? Was tun, wenn die Quartalsgrenze überschritten wurde und keine Chipkarte vorliegt - Ersatzverfahren? Hintergrund meiner Fragen ist, dass die Patienten sehr lange Anfahrtswege haben.

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