Disziplinarstrafe berappen?
Ein Kollege machte seiner Wut über die Budgets in Briefen an die KV Luft: nach Budgetüberschreitung werde er bestimmte Leistungen nicht mehr erbringen. Daraufhin verpasste ihm die KV flugs eine Disziplinarstrafe - zu Unrecht, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) entschied. Die KV konnte nicht nachweisen, dass der Praktiker tatsächlich Patienten unbehandelt weggeschickt hatte.
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