Dürfen Lehrer uns auf Trab halten?

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Frage von Dr. D. M. aus A.
Facharzt für
Allgemeinmedizin:

Hat die Schule nach irgendeinem Gesetz das Recht, bei Abwesenheit eines Schülers vom Unterricht ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes zu verlangen und den Eltern die damit verbundenen Attestkosten aufzudrücken? Wie ist die rechtliche Lage bei volljährigen Schülern? Diese dürfen sich doch eigentlich selbst „entschuldigen“, wenn sie krankheitsbedingt der Schule fernbleiben müssen oder nicht am Sportunterricht teilnehmen können. Kann die Schule nicht alternativ die Vorstellung beim Amtsarzt anregen?

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