EBM-Nr. 19 verboten
Ein Allgemeinarzt, der als Notarzt im Rahmen des organisierten Rettungsdienstes mitfährt (nicht KV-Notfalldienst!), darf bei Patienten nicht die EBM-Nr. 19 „Erhebung der Fremdanamnese ... über einen ... erheblich kommunikationsgestörten Patienten ...“ abrechnen.
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